Stegordnung

Steg- und Hafenordnung vom 28.03.2018

  1. Das Betreten der Steganlage durch Mitglieder, Mieter und deren Gäste geschieht auf eigene Gefahr. Unbefugten ist das Betreten der Steganlage untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.
  2. Auf der Steganlage sind Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen. Das Lagern von Gegenständen, gleich welcher Art, ist auf der Steganlage oder im Bootshaus nicht gestattet. Boote dürfen nur in dem vom Hafenmeister oder vom Vorstand zugewiesenen Liegeplätzen festmachen. Befestigungen aller Art an der
    Steganlage oder am Hafenbecken sind untersagt oder nur mit Zustimmung des Vorstandes gestattet.
  3. Die Tür zur Steganlage ist zum Schutz des Eigentums der Liegeplatzinhaber stets geschlossen zu halten.
  4. Die Steganlage ist schonend zu behandeln und sauber zu halten. Schäden an der Steganlage sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. Bei Saisonende oder nach dem Entfernen des Bootes für länger als 1 Woche, sind alle Leinen, Fender, sonstige Festmacher von der Steganlage zu entfernen.
  5. Rauchen, Grillen, Schweißen, Flexen oder offenes Feuer ist wegen zahlreicher Boote mit Benzin Motoren/Benzin-Tanks auf Grund von Brand und Explosionsgefahr strengstens untersagt.
  6. Das Betanken der Boote darf wegen der Gefahr von elektrostatischer Aufladung nur aus geerdeten Metalloder Kunststoffkanistern erfolgen. Das Auslaufen oder Überlaufen von Treibstoff muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Nichtbeachtung hat Strafverfolgung durch zuständige Behörden zur Folge.
  7. Gas-Anlagen an Bord müssen in sicherem Zustand sein und nach den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig von Fachwerkstätten überprüft werden. Dies ist bei Bedarf nachzuweisen. Die vorgeschriebenen
    Prüfintervalle sind einzuhalten.
  8. Das Reinigen der Boote darf mit Wasser aus dem Hafenbecken (Deckswaschanlage) oder Trinkwasser, ggf. unter Zusatz von Neutralseife erfolgen! Die Verwendung von Oberflächenaktiven Tensiden zur Bootsreinigung ist nicht gestattet.
  9. Es ist streng darauf zu achten, dass keinerlei Bootsabfälle ins Wasser gelangen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altöl und Sonderabfall hat der Bootseigner selber zu sorgen. Auf keinen Fall dürfen diese Abfälle ins Hafenbecken oder in die Hafen Toilette entsorgt werden.
  10. Das Entleeren von Fäkalientanks im Hafenbereich ist verboten.
  11. Die Mitglieder des Vereins bekennen sich zu den Umweltschutzprinzipien des Wassersports. Dazu gehören
    insbesondere die Beachtung der „10 Goldenen Regeln für das Verhalten der Wassersportler in der Natur.“
  12. Jede Art von Lärmbelästigung ist zu vermeiden.
  13. Im gesamten Bereich der Steganlage ist mit reduzierter und angemessener Geschwindigkeit zu fahren. In jedem Fall ist Sog- und Wellenschlag zu vermeiden.
  14. Jeder Bootsfahrer haftet für Schäden, die durch ihn oder sein Boot entstehen. Eine Bootshaftpflicht ist daher zwingend vorgeschrieben und dem Vorstand jährlich schriftlich nachzuweisen.
  15. Eine Haftung des Vereins, insbesondere des Vorstandes, für Schäden oder Verstöße von Mitgliedern, Gastliegern, Gästen oder Dritten gegen diese Steg- und Hafen-Ordnung, sowie gegen geltende Verordnungen und Gesetze ist ausgeschlossen.
  16. Der Liegeplatzpreis für Tagesgäste ist bei der Anmeldung zu entrichten.
  17. Das Füttern von Wildtieren ist verboten.
  18. Müll ist ausschließlich in die vorhandenen Müllcontainer auf dem Festland zu entsorgen.(Container ca. 30 m rechts vom Bootshaus an Land)

Der VORSTAND

Hier finden Sie unsere Stegordnung zum Download als PDF:

Stegordnung