Mietvertrag zum Download
NEU: Herbst / Winter Mietvertrag
Mietvertrag über einen Wasser-Liegeplatz
zwischen
Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. im Hafen Mondorf
am Bootshaus Florentine, Hafenstraße 10, 53859 Niederkassel
– im folgenden Vermieter genannt –
und
Anschrift:
Telefon:
Email:
– im folgenden Mieter genannt –
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Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet dem Mieter einen Liegeplatz ausschließlich für das nachfolgend beschriebene Sportboot an der Steganlage des Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V., im Hafen Mondorf am Bootshaus Florentine, Hafenstraße 10, 53859 Niederkassel.
Der Botsliegeplatz kann nur als Ganzjahresplatz gemietet werden.
Hersteller:
Bootsname:
Amtliches Kennzeichen:
Länge: cm
Breite: cm
Im laufenden Jahr wird der zur Verfügung stehende Liegeplatz durch den Vorstand des Vermieters zugeteilt. Das Verlegen des Sportbootes auf einen anderen ebenso geeigneten Liegeplatz kann jederzeit erforderlich werden.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz. Der Vorstand des Vermieters wirkt jedoch darauf hin, den zugeteilten Liegeplatz des Mieters für die Dauer des Vertrages beizubehalten.
Der zur Zeit zugeteilte Liegeplatz trägt die Nr.:… …………………………………
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Vertragsumfang
Die Miete erfolgt ausschließlich zum Zweck des An- und Ablegens sowie zur Befestigung eines Bootes für private, wassersportliche Zwecke.
Weitergehende Leistungen, insbesondere die Verwahrung des Bootes, werden nicht vereinbart. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Ersatzliegeplatz im Fall von höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Niedrigwasser, Treibgut) zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter hat für die festgemachten Boote keine Versicherung abgeschlossen. Dem Mieter wird daher empfohlen eine Vollkaskoversicherung für sein Boot abzuschliessen.
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Nutzungsbefugnis
Die Nutzung des Liegeplatzes in Verbindung mit der Steganlage steht nur dem Mieter, seinen Familienangehörigen und Gästen entsprechend der Bootsgröße zu. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter sein Eigentum an dem Boot Dritten überträgt.
Der Mieter erhält von dem Vermieter einen Zugangscode für die Eingangstür.
Dem Mieter ist es gestattet, die sanitären Anlagen während den gewöhnlichen Öffnungszeiten des Jahres kostenfrei zu nutzen.
Eine gewerbliche Nutzung des zugeteilten Liegeplatzes ist nur mit Erlaubnis des Vorstandes des Vermieters gestattet.
Nutzungsfreie Zeiten gleich welcher Benennung sind dem Vorstand des Vermieters seitens des Mieters unverzüglich zu benennen.
Sein Nutzungsrecht an dem zugeteilten Liegeplatz tritt der Mieter in einer gesonderten Urkunde für die Dauer seiner nutzungsfreien Zeiten an den Vermieter ab. Der Vermieter hat das Recht den Liegplatz des Mieters bei Abwesenheit des Bootes des Mieters anderweitig zu vermieten. Der daraus erzielte Erlös steht ausschließlich dem Vermieter zu.
Der Mieter verpflichtet sich, den Liegeplatz sorgfältig zu behandeln und eigenmächtige Veränderungen der Anlage und des Platzes zu unterlassen.
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Mietzins
Der jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt ……………….. €
pro Jahr.
In diesem Mietpreis ist die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten.
Ferner sind enthalten die Kosten für Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister.
Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,65 € /kWh inkl. MWst abgerechnet. Ablesung erfolgt einmal mal jährlich Ende Dez.
Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres im Voraus fällig und zahlbar auf folgendes Konto:
Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G.
IBAN: DE 42370695200105470029
BIC: GENODED1RST
Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V.
Maßgeblich für einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Der Mieter gerät mit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist.
Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet.
Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%.
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Mietdauer und Kündigung
Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ……………………….
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse:
Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V.
Andreas Ristau
Willy-Brandt-Platz 12
53859 Niederkassel
Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug befindet.
Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz an den Vermieter in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmieten.
Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hat.
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Haftung
Die Nutzung des Liegeplatzes und der Steganlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für materielle oder immaterielle Schäden des Mieters, seinen Gästen oder Dritten, es sei denn der Schaden ist aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes auf Seiten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen eingetreten.
Der Vermieter haftet insbesondere nicht, wenn durch höhere Gewalt (z.B. Hochwasser,Niedrigwasser) oder unerlaubte Handlung Dritter (z.B. Diebstahl, Vandalismus) oder durch natürliche Ereignisse (z.B. Veralgung, unverschuldete Versandung) die Benutzung oder das Erreichen des Liegeplatzes unmöglich, erschwert oder eingeschränkt wird.
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Pflichten des Mieters
Der Mieter ist für ordentliches Festbinden mit geeigneten Leinen und für die Aufsicht des Bootes verantwortlich. Er verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Boot keine Gefahren und Verunreinigungen ausgehen. Insbesondere verpflichtet er sich, darauf zu achten, dass keine Treibstoffe, Öle oder Chemikalien ins Hafenbecken gelangen sowie zur Einhaltung eines Mindestabstandes zu anderen anliegenden Booten.
Der Mieter hat den ihm zugewiesenen Liegeplatz umgehend daraufhin zu überprüfen, ob die vorliegenden Gegebenheiten, insbesondere die Wassertiefe für seine Zwecke ausreichend sind.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich und unaufgefordert auftretende Schäden und Mängel am Steg oder Liegeplatz anzuzeigen.
Schäden, die der Mieter an der gesamten Anlage und/oder an anderen Booten verursacht, hat der Mieter auf seine Kosten fachgerecht beseitigen zu lassen. In gleicher Weise trägt der Mieter die Kosten für Schäden, die durch seine Gäste oder Familienangehörige verursacht werden.
Zur Abdeckung vorerwähnter Schäden, die der Mieter, seine Familienangehörigen oder seine Gäste zu vertreten haben, weist der Mieter dem Vermieter spätestens zu Beginn des Mietverhältnisses eine entsprechende bestehende Bootshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für Sach- und Personenschäden sowie Bergung, Wrackbeseitigung und Umweltschäden nach. Die Zahlung der Prämien des Mieters ist durch entsprechende Prämienquittungen dem Vermiter nachzuweisen. Läuft diese Bootshaftpflichtversicherung unterjährig aus so obliegt es dem Mieter rechtzeitig dem Vermieter den Fortbestand einer entsprechenden Bootshaftpflichtversicherung lückenlos nachzuweisen. Tut er dies nicht, so ist der Liegeplatz umgehend zu räumen.
Der Mieter verpflichtet sich, das positive Erscheinungsbild des Hafens zu fördern und Boot und Liegeplatz in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der Gebrauch von unsachgemäßen Fendern ist untersagt.
Dem Mieter sind bauliche Veränderungen des Liegeplatzes untersagt, siehe auch § 3 dieses Vertrages. Beim Befahren der Fläche des Hafens sind Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
Der Mieter verpflichtet sich, dass Boot entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen.
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Beendigung des Mietverhältnisses
Der Mieter verpflichtet sich nach der Beendigung des Mietverhältnisses den Liegeplatz geräumt zu übergeben. Räumt der Mieter den Liegeplatz nicht, so erklärt er sich bereits jetzt damit einverstanden, dass der Vermieter dass Boot durch ein Unternehmen seiner Wahl mit dem Abtransport und der Lagerung des Bootes im Namen des Mieters auf dessen Kosten beauftragt.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Sonstige Vereinbarungen
Änderungen dieses Vertrages sind nur gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart sind.
Die Steg- und Hafenordnung in der jeweils gültigen Fassung ist bindender Bestandteil dieses Vertrages. Der Mieter hat ein Exemplar erhalten. Die jeweils gültige Fassung hängt am Bootshaus aus. Der Mieter ist verpflichtet diesen Aushang regelmäßig (mindestens einmal pro Monat) auf Änderungen zu überprüfen.
Niederkassel, den Niederkassel, den
Ort, Datum Ort, Datum
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Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter